Wohnen Sie in Deutschland und führen Ihre Dubai-Firma von hier aus, ist die Firma nach dem Wortlaut des Gesetzes meist in Deutschland steuerpflichtig. Wird sie aus Dubai geleitet, kann Deutschland Ihnen trotzdem ihre passiven Einkünfte zurechnen.
Deutschland stuft eine Steuer unter 15 % als niedrig ein. Die Körperschaftsteuer der VAE liegt mit 0 % und 9 % darunter. Und das Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE war nur bis 31.12.2021 anwendbar.
Am Ende steht eine Prüfliste für Ihre Entscheidung. Wie die Gründung selbst abläuft, zeigt der Leitfaden Firma in Dubai gründen: der ganze Ablauf.
Kurz gesagtMit Wohnsitz in Deutschland dürfen Sie eine Firma in Dubai gründen und halten. Die eigentliche Frage ist, wo sie Steuern zahlt.Treffen Sie die wichtigen Entscheidungen in Deutschland, liegt die Geschäftsleitung nach dem Gesetzeswortlaut hier. Dann kann Deutschland den ganzen Gewinn der Firma besteuern.Wird die Firma aus Dubai geleitet, kann Deutschland Ihnen passive Einkünfte zurechnen. Die VAE-Sätze von 0 % und 9 % liegen unter der deutschen Grenze von 15 %.Echte Substanz in Dubai hilft gegen diese Zurechnung nicht. Den Gegenbeweis gibt es nur für Firmen in EU und EWR.Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE gibt es seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr.Ihre Beteiligung melden Sie dem Finanzamt mit der Steuererklärung.
Stand der Angaben: 29.09.2026. Dieser Artikel ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.
In diesem Artikel:
- Grundfragen zu Wohnsitz und Firma
- Wo die Firma besteuert wird
- Warum 9 % in Deutschland als niedrig gelten
- Abkommen, Meldung und Umzug
- Prüfliste: Fünf Fragen vor der Entscheidung
- Quellen und Rechtsgrundlagen
Grundfragen zu Wohnsitz und Firma
Gründen dürfen Sie in aller Regel; Ihr Wohnsitz entscheidet, was Deutschland daraus besteuert.
Kann ich als Deutscher eine Firma in Dubai gründen?
Ja, auch wenn Sie in Deutschland wohnen bleiben. Das deutsche Steuerrecht verbietet die Gründung nicht. In den VAE dürfen Ausländer Firmen in der Regel voll selbst besitzen, so das Wirtschaftsministerium der VAE.
Welches Land die Firma besteuert, hängt an zwei Punkten. Wo wohnen Sie steuerlich? Und von wo aus wird die Firma geleitet? Beides beurteilt das Finanzamt nach den Tatsachen, nicht nach dem Eintrag im Handelsregister.
Wann gilt meine Wohnung in Deutschland als Wohnsitz?
Sobald Sie eine Wohnung haben, die Sie erkennbar behalten und nutzen werden. So beschreibt es die Abgabenordnung. Wie viele Tage Sie dort verbringen, ist dafür keine Voraussetzung.
Der Bundesfinanzhof hat 2018 klargestellt: Auch unregelmäßige Aufenthalte können einen Wohnsitz erhalten. Sie können zudem mehrere Wohnsitze haben, etwa in Frankfurt und in Dubai zugleich. Schon der deutsche Wohnsitz macht Sie hier unbeschränkt steuerpflichtig, auch wenn Ihr Lebensmittelpunkt woanders liegt.
Die oft zitierten 183 Tage stehen nicht im deutschen Wohnsitzbegriff. Wer keine Wohnung hat, kann trotzdem steuerpflichtig werden. Das gilt laut Abgabenordnung bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten am Stück.
Ist es möglich, eine Firma in Dubai ohne Wohnsitz zu gründen?
Ja. Für die Gründung brauchen Sie weder Wohnsitz noch Aufenthaltsvisum in Dubai. Das Lizenzpaket der Freezone Meydan ist zum Beispiel ausdrücklich ohne Visum ausgewiesen. Eine Freezone ist ein Wirtschaftsgebiet mit eigener Behörde und eigenen Regeln.
Gerade dieser Weg führt aber oft in die Steuerfalle. Wer ohne Wohnsitz in Dubai gründet, wohnt und entscheidet meist weiter in Deutschland.
Wo die Firma besteuert wird
Maßgeblich ist der Ort, an dem Sie die Firma führen, nicht ihre Adresse.
Muss ich meine Firma in Dubai mit Wohnsitz in Deutschland versteuern?
Wenn Sie die Firma von Deutschland aus führen, spricht der Gesetzeswortlaut dafür. Eine Kapitalgesellschaft ist hier unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in Deutschland hat. Es genügt also eines von beiden. Unbeschränkt heißt: Deutschland besteuert den gesamten Gewinn der Firma.
Das ist eine Auslegung des Wortlauts, kein Urteil zu Ihrem Fall. Wird die Firma aus Dubai geleitet, zahlt sie ihre Steuer dort. Beherrschen Sie die Firma, kann Deutschland Ihnen aber ihre passiven Einkünfte zurechnen.
Was heißt „Ort der Geschäftsleitung“?
Das ist der Ort, an dem die wesentlichen Entscheidungen der Firma fallen. Die Abgabenordnung nennt ihn den „Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung“. Gemeint ist nach der üblichen Auslegung die laufende Führung, etwa Aufträge annehmen, Verträge unterschreiben und Zahlungen freigeben.
Entscheidend ist, von wo aus Sie das tun. Nehmen Sie Aufträge an und geben Überweisungen vom Schreibtisch in Deutschland frei, spricht das für Deutschland. Auch Ihr Arbeitszimmer kann dieser Ort sein.
Die Stätte der Geschäftsleitung zählt die Abgabenordnung zudem ausdrücklich als Betriebsstätte. Die Adresse im Gesellschaftsvertrag ändert daran wenig. Wie weit das in Ihrem Fall reicht, klärt ein deutscher Steuerberater.
Vier typische Lagen im Überblick
Die Tabelle zeigt, was in vier typischen Lagen folgen kann. Sie vereinfacht den Gesetzeswortlaut und ersetzt keine Prüfung.
| Ihr Wohnsitz | Wo Sie entscheiden | Was folgen kann |
|---|---|---|
| Deutschland | Deutschland | Die Firma ist voraussichtlich mit ihrem ganzen Gewinn in Deutschland steuerpflichtig. |
| Deutschland | Dubai | Die Firma zahlt ihre Steuer in den VAE. Beherrschen Sie sie, kann Deutschland Ihnen passive Einkünfte zurechnen. Ausschüttungen an Sie versteuern Sie in Deutschland. |
| Nur Dubai | Deutschland | Die Geschäftsleitung kann trotzdem in Deutschland liegen, etwa wenn Sie die Firma bei langen Aufenthalten hier führen. |
| Nur Dubai | Dubai | Ihre unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland kann enden. Beim Wegzug sind Wegzugsteuer und erweiterte Steuerpflicht zu prüfen. |
Warum 9 % in Deutschland als niedrig gelten
Deutschland stuft jede Steuer unter 15 % als niedrig ein, und beide Sätze der VAE liegen darunter.
Was ist die Hinzurechnung?
Die Hinzurechnung behandelt passive Einkünfte Ihrer Auslandsfirma so, als hätten Sie diese selbst erzielt. Sie versteuern sie dann in Deutschland, auch wenn die Firma nichts an Sie ausschüttet. Die Hinzurechnung betrifft gerade Firmen, die aus Dubai geleitet werden. Führen Sie die Firma von Deutschland aus, ist sie hier ohnehin selbst steuerpflichtig.
Schüttet die Firma aus, gilt zusätzlich: Bei Wohnsitz in Deutschland zählen Ausschüttungen der Dubai-Firma zu Ihren Einkünften aus Kapitalvermögen. Das gilt auch, wenn die Firma aus Dubai geleitet wird.
Voraussetzung für die Hinzurechnung ist, dass Sie die Firma beherrschen. Das ist laut Außensteuergesetz der Fall, wenn Sie allein oder mit nahestehenden Personen mehr als die Hälfte halten. Gezählt werden Stimmrechte, Anteile oder Gewinnansprüche. Als Alleingesellschafter beherrschen Sie Ihre Firma immer.
Passiv sind, vereinfacht gesagt, alle Einkünfte, die nicht in einem gesetzlichen Katalog aktiver Tätigkeiten stehen. Ob Ihre Beratung, Ihr Handel oder eine Holding als aktiv gilt, beurteilt ein Steuerberater im Einzelfall.
Ab wann ist eine Steuer „niedrig“?
Unter 15 %. So steht es im Außensteuergesetz. Die VAE erheben 0 % Körperschaftsteuer auf Gewinne bis AED 375.000 und 9 % auf den Teil darüber (u.ae, Stand 30.03.2026).
Beide Sätze liegen unter 15 %. Nach dem Wortlaut fällt damit eine beherrschte Dubai-Firma mit passiven Einkünften in der Regel unter die Hinzurechnung, gleich welcher Satz in den VAE gilt.
Hilft echte Substanz in Dubai?
Gegen die Hinzurechnung nicht. Den Gegenbeweis durch echte Tätigkeit vor Ort, mit Büro und Personal, lässt das Außensteuergesetz nur für Firmen in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum zu. Die VAE gehören nicht dazu.
Substanz lohnt sich trotzdem. Büro, Personal und Entscheidungen vor Ort sind ein starker Beleg dafür, dass die Firma in Dubai geleitet wird.
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, Ihre Freezone-Firma erzielt AED 500.000 Gewinn und nutzt die Freezone-Begünstigung nicht, eine Sonderregel für Freezone-Firmen, die alle Vorgaben erfüllen (u.ae). Verkäufe an Kunden außerhalb der Freezones, ob auf dem Festland oder im Ausland, sind dabei nur begünstigt, wenn die Tätigkeit auf einer staatlichen Liste steht (FTA-Leitfaden). Alle Beträge sind Annahmen. In den VAE fallen dann 9 % auf die AED 125.000 über der Grenze von AED 375.000 an, also AED 11.250 oder 2,25 % des Gewinns.
Was Deutschland daraus macht, hängt allein davon ab, wo Sie entscheiden. Die gleiche Firma führt in zwei Varianten zu ganz verschiedenen Ergebnissen.
Variante 1: Sie leiten die Firma aus Deutschland. Nach dem Wortlaut liegt die Geschäftsleitung dann hier. Die Firma wäre in Deutschland mit ihrem ganzen Gewinn körperschaftsteuerpflichtig, die niedrige Steuer in Dubai spielt kaum eine Rolle. Ob Deutschland die Steuer aus Dubai anrechnet, prüft Ihr Steuerberater.
Variante 2: Die Firma wird aus Dubai geleitet und erzielt passive Einkünfte. Die Firma zahlt ihre Steuer in den VAE. Weil diese Belastung unter 15 % liegt, kann Deutschland Ihnen die passiven Einkünfte trotzdem zurechnen. Sie versteuern sie dann in Deutschland, auch ohne Ausschüttung.
In beiden Varianten brauchen Sie Beratung und Buchhaltung in zwei Ländern, Jahr für Jahr. Honorare für Dienstleister, Rechtsberatung, Buchhaltung und Prüfung kommen hinzu und sind meist höher. Welche Steuern die Firma in den Emiraten sonst trägt, erklärt der Beitrag darüber, welche Steuern in Dubai anfallen.
Abkommen, Meldung und Umzug
Ein Abkommen, das die doppelte Last mildert, gibt es nicht; die Meldung an das Finanzamt ist dagegen Pflicht.
Hat Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Dubai?
Nein, nicht mehr. Das Abkommen zwischen Deutschland und den VAE war laut Bundesfinanzministerium nur bis 31.12.2021 anwendbar. Dubai gehört zu den VAE, deshalb gilt das auch für Dubai. In der Übersicht des Ministeriums mit Stand 01.01.2026 stehen die VAE nicht unter den laufenden Verhandlungen.
Für Sie heißt das: Kein Vertrag regelt, welches Land besteuern darf. Ob Deutschland die Steuer aus Dubai auf die deutsche Steuer anrechnet, klärt Ihr Steuerberater. Was ein fehlendes Doppelbesteuerungsabkommen für Sie bedeutet, beschreibt ein eigener Beitrag.
Muss ich die Firma dem Finanzamt melden?
Ja. Als Alleingesellschafter einer Dubai-Firma müssen Sie die Beteiligung dem Finanzamt mitteilen. Das geschieht mit der Steuererklärung.
Die Meldung selbst ist kurz, wird aber leicht vergessen. Planen Sie dafür einen deutschen Steuerberater ein. Honorare für Dienstleister, Rechtsberatung, Buchhaltung und Prüfung kommen zu den laufenden Behördengebühren der Firma hinzu und sind meist höher.
Und wenn ich später selbst umziehe?
Dann stellen sich neue Fragen, vor allem zu Ihren Anteilen. Behalten Sie eine nutzbare Wohnung in Deutschland, kann Ihr Wohnsitz hier bestehen bleiben. Geben Sie ihn auf, kann beim Wegzug eine Wegzugsteuer anfallen.
Betroffen sind Sie, wenn Sie in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren. Erfasst werden Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die in den letzten fünf Jahren mindestens 1 % erreicht haben, also auch Ihre Dubai-Firma. Deutschland behandelt die Anteile dann so, als hätten Sie sie beim Wegzug verkauft.
Zudem kann bis zu zehn Jahre eine erweiterte Steuerpflicht gelten. Sie trifft nur Deutsche und setzt unter anderem wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland voraus. Einzelheiten erklärt der Beitrag zur Wegzugsbesteuerung auf GmbH-Anteile.
Prüfliste: Fünf Fragen vor der Entscheidung
Ob die Steuerfalle Sie trifft, entscheiden meist die ersten beiden Fragen.
- Wo wohnen Sie? Haben Sie in Deutschland eine Wohnung, die Sie behalten und nutzen, sei es auch nur gelegentlich?
- Wo entscheiden Sie? Von welchem Ort aus nehmen Sie Aufträge an, unterschreiben Verträge und geben Zahlungen frei?
- Welche Einkünfte erzielt die Firma? Stammen sie aus einer Tätigkeit, die das Gesetz als aktiv einstuft, oder sind sie passiv?
- Wer hält die Anteile? Halten Sie allein oder mit Angehörigen und anderen nahestehenden Personen mehr als die Hälfte?
- Wer berät Sie in Deutschland? Wer übernimmt Meldung und Steuererklärung und prüft, ob Geschäftsleitung oder Hinzurechnung greifen?
Zeigen Ihre Antworten auf die ersten beiden Fragen nach Deutschland, rechnen Sie besser ohne den niedrigen Steuersatz der VAE. Tragen muss die Firma dann ihr Geschäft, etwa Kunden in den VAE. Die Steuer allein ist in diesem Fall kein Grund für die Gründung.
Ob die Regeln Sie treffen, hängt von Wohnsitz, Tätigkeit und Beteiligungen ab. Wie Ancova Associates in Dubai die Abstimmung mit Ihren Beratern in Deutschland begleitet, lesen Sie unter Steuerthemen für Ihre Dubai-Firma. Ein kostenloses Strategiegespräch vereinbaren Sie über die Kontaktseite.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Körperschaftsteuergesetz, § 1 Abs. 1 Nr. 1 (unbeschränkte Steuerpflicht bei Sitz oder Geschäftsleitung im Inland). gesetze-im-internet.de. Abgerufen 29.09.2026.
- Einkommensteuergesetz, § 1 Abs. 1 (unbeschränkte Steuerpflicht bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt). gesetze-im-internet.de. Abgerufen 29.09.2026.
- Einkommensteuergesetz, § 17 Abs. 1 Satz 1 (Beteiligung von mindestens 1 % innerhalb der letzten fünf Jahre). gesetze-im-internet.de. Abgerufen 29.09.2026.
- Einkommensteuergesetz, § 20 Abs. 1 Nr. 1 (Gewinnanteile als Einkünfte aus Kapitalvermögen). gesetze-im-internet.de. Abgerufen 29.09.2026.
- Abgabenordnung, § 8 (Wohnsitz). gesetze-im-internet.de. Abgerufen 29.09.2026.
- Abgabenordnung, § 9 (gewöhnlicher Aufenthalt, mehr als sechs Monate). gesetze-im-internet.de. Abgerufen 29.09.2026.
- Abgabenordnung, § 10 (Geschäftsleitung). gesetze-im-internet.de. Abgerufen 29.09.2026.
- Abgabenordnung, § 12 (Betriebsstätte, Stätte der Geschäftsleitung). gesetze-im-internet.de. Abgerufen 29.09.2026.
- Abgabenordnung, § 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und 4, Abs. 5 (Mitteilung über Auslandsbeteiligungen ab 10 % oder mehr als 150.000 Euro Anschaffungskosten, bei beherrschendem Einfluss auf Drittstaat-Gesellschaften; Frist von 14 Monaten). gesetze-im-internet.de. Abgerufen 29.09.2026.
- Außensteuergesetz, § 2 (erweiterte beschränkte Steuerpflicht). gesetze-im-internet.de. Abgerufen 29.09.2026.
- Außensteuergesetz, § 6 Abs. 1 und 2 (Wegzugsbesteuerung, Verweis auf Anteile im Sinne des § 17 EStG, sieben von zwölf Jahren). gesetze-im-internet.de. Abgerufen 29.09.2026.
- Außensteuergesetz, § 7 Abs. 1 und 2 (ausländische Gesellschaft ohne Sitz und Geschäftsleitung im Inland, Hinzurechnung, Beherrschung). gesetze-im-internet.de. Abgerufen 29.09.2026.
- Außensteuergesetz, § 8 Abs. 1, 2, 3 und 5 (passive Einkünfte, Substanznachweis nur EU und EWR, Grenze von 15 %). gesetze-im-internet.de. Abgerufen 29.09.2026.
- Außensteuergesetz, § 21 Abs. 6 (Anwendung der Grenze von 15 % auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2023 enden). gesetze-im-internet.de. Abgerufen 29.09.2026.
- Bundesfinanzhof, Urteil vom 24.07.2018, I R 58/16 (Wohnsitz ohne Mindestaufenthalt, mehrere Wohnsitze, Steuerpflicht auch ohne Lebensmittelpunkt im Inland). bundesfinanzhof.de. Abgerufen 29.09.2026.
- Bundesministerium der Finanzen: Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 1. Januar 2026. bundesfinanzministerium.de (PDF). BMF-Schreiben vom 07.01.2026. Zeile Vereinigte Arabische Emirate: Abkommen vom 01.07.2010, anwendbar bis 31.12.2021. Abgerufen 29.09.2026.
- The Official Portal of the UAE Government: Corporate tax (CT). u.ae. Stand 30.03.2026, abgerufen 29.09.2026.
- Ministry of Economy & Tourism der VAE: FAQs (volles ausländisches Eigentum). moet.gov.ae. Kein Datum sichtbar, abgerufen 29.09.2026.
- Meydan Free Zone: Dubai Trade License (Paket ohne Visum). meydanfz.ae. Kein Stand-Datum sichtbar, abgerufen 29.09.2026.
- Federal Tax Authority: Corporate Tax Guide Free Zone Persons (CTGFZP1), Abschnitte 3.2 bis 3.4. tax.gov.ae (PDF). Mai 2024, abgerufen 29.09.2026.
Titelbild: Gerda Arendt, Wikimedia Commons, CC0 1.0, zugeschnitten.
Verfasst von
Amine Derag
Leiter Strategie, Ancova Associates
Amine Derag ist Leiter Strategie bei Ancova Associates, der Beratungsgesellschaft in Dubai für Firmengründung, Aufenthalt, Staatsbürgerschaft durch Investition und grenzüberschreitende Steuerstrukturierung. Er berät Gründer und Privatkunden, die in die VAE ziehen, wie eine VAE-Struktur mit ihren Steuer- und Meldepflichten im Heimatland zusammenwirkt.
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