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Krypto-Lizenzierung VAE & regulatorischer Aufbau

Überblick Krypto-Lizenzierung

Die VAE zählen zu den fortschrittlichsten krypto-freundlichen Jurisdiktionen weltweit und bieten vielfältige Wege, Dienste für virtuelle Vermögenswerte zu betreiben. Die Regulierung verteilt sich auf drei eigenständige Behörden:

  • Weltweit

    Markets in Crypto-Assets Regulation

    [01]

  • VAE

    Securities and Commodities Authority

    [02]

  • Abu Dhabi

    Financial Services Regulatory Authority

    [03]

  • Dubai

    Virtual Assets Regulatory Authority

    [04]

  • Gründungen

    880+

    Wir haben über 880 Gesellschaften in vertrauenswürdigen Jurisdiktionen gegründet.

  • Mandanten

    1150+

    Mehr als 1150 weitsichtige Unternehmer und Investoren vertrauen auf unsere Expertise.

  • Zufriedene Mandanten

    100%

    Unser konsequenter Fokus auf Exzellenz bringt 100 % Mandantenzufriedenheit.

  • Engagement

    110%

    Wir setzen uns voll dafür ein, Ihren Weg zur Souveränität zu stärken.

Dubai Virtual Assets Regulatory Authority

  • Steuerberatung
  • Laufende Überwachung
  • Transfer- und Abwicklungsdienste
  • Krypto-Compliance
  • Token-Launch
  • Management- und Investmentdienste

Überblick

VARA sorgt für Compliance, Sicherheit und globale Glaubwürdigkeit, damit Ihr Krypto-Vorhaben mit Zuversicht wachsen kann.

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Häufig gestellte Fragen

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  • Das hängt davon ab, wo und wie Sie tätig sind. Die Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) in Dubai ist die zuständige Regulierungsbehörde für Tätigkeiten mit virtuellen Vermögenswerten in Dubai (ausgenommen das DIFC); die föderale Securities & Commodities Authority (SCA) deckt die übrigen Onshore-VAE sowie Token ab, die Wertpapiere oder Waren sind; und die Finanz-Freizonen ADGM (FSRA) und DIFC (DFSA) führen jeweils ihr eigenes, unabhängiges Regime.

  • Nach dem Kooperationsabkommen zwischen SCA und VARA (in Kraft seit September 2024) ist ein von VARA lizenziertes Unternehmen automatisch bei der föderalen SCA registriert, was den Weg zu einer VAE-weiten Reichweite öffnet. Unternehmen, die andere Emirate anvisieren, können sich alternativ direkt bei der SCA lizenzieren lassen, während ADGM und das DIFC eine gesonderte Zulassung innerhalb dieser Zonen verlangen.

  • VARA lizenziert sieben Tätigkeiten: Beratung, Broker-Dealer, Verwahrung, Handelsplatz, Verleihen und Leihen, Management und Investment sowie Transfer und Abwicklung (die Emission wird gesondert reguliert). Die FSRA des ADGM verlangt eine Financial Services Permission für Tätigkeiten wie den Betrieb eines Handelsplatzes, Broker-Dealer, Verwahrung und Vermögensverwaltung und erfasst auch fiat-referenzierte Token (Stablecoins) und digitale Wertpapiere.

  • Gebühren und Kapital sind nach Tätigkeit und Risiko gestaffelt, nicht ein einziger pauschaler Betrag. VARA legt Lizenzierungs- und Aufsichtsgebühren in ihren Virtual Assets Regulations 2023 fest, mit aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Company Rulebook, während die FSRA einen „Höchstwert-Test“ anwendet, der Grundkapital mit einem ausgabenbasierten Mindestwert kombiniert. Prüfen Sie die genauen aktuellen Beträge anhand der jeweils gültigen Rulebooks, bevor Sie sich darauf verlassen.

  • Keine VAE-Behörde veröffentlicht eine feste gesetzliche Bearbeitungsdauer; die Zeiträume werden im Einzelfall beurteilt und hängen von der Tätigkeit, der Vollständigkeit des Antrags und Rückfragen der Behörde ab. Der Prozess verläuft mehrstufig, mit einer ersten/vorläufigen Genehmigung gefolgt von der vollen Zulassung, und erstreckt sich häufig über mehrere Monate.

  • Ja. VARA verlangt eine echte physische Präsenz in Dubai (bestimmte Tätigkeiten wie Handelsplatz, Verwahrung und Broker-Dealer erfordern ein eigenes Büro), und in allen VAE-Regimen müssen Antragsteller eine lokal gegründete bzw. zugelassene Gesellschaft mit ansässiger Geschäftsleitung, Governance und zentralen kontrollierten Funktionen einrichten, einschließlich eines Money Laundering Reporting Officer (MLRO).

  • Unternehmen mit virtuellen Vermögenswerten unterliegen dem AML/CFT-Rahmenwerk der VAE (aktualisiert durch das Federal Decree-Law No. 10 of 2025). Zu den Kernpflichten zählen die Sorgfaltsprüfung der Kunden und die Verifizierung der wirtschaftlich Berechtigten, laufende Überwachung, die Meldung verdächtiger Transaktionen an die UAE Financial Intelligence Unit über goAML, Sanktionsprüfung, Aufbewahrung von Aufzeichnungen, Fit-and-Proper-Standards und die Einhaltung der FATF-Travel-Rule.

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